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„Videoplattformen als Herausforderung der Medienregulierung“, Rede im Rahmen der Media-Convention am 6. Mai 2015

Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herrn,

ich begrüße Sie alle herzlich zum Start in den zweiten Tag der Media Convention. Mein Thema lautet: „Videoplattformen als Herausforderung der Medienregulierung“.

„Regulierung“: Das klingt in manchen Ohren wie Spielverderber. Ich sage: Die wahren Spielverderber sind diejenigen, die alles dem freien Spiel überlassen. Das wäre der Freifahrschein für die großen Konzerne. Oder, wie es Jaron Lanier, der Netzpionier und Friedenspreisträger der deutschen Buchhandels, mal formuliert hat: Den „Sirenenklängen“ der großen Server – von Amazon und Apple über Google bis hin zu Microsoft – zu erliegen, kann sehr gefährlich werden: für die Demokratie und den Schutz der persönlichen Daten ebenso wie für das Funktionieren eines gesunden Wettbewerbs und letztlich dafür, dass Menschen auch im digitalen 21. Jahrhundert gute Arbeit finden.

Wenn wir also über die Herausforderungen einer modernen, zeitgemäßen Medienregulieren nachdenken, sollten wir also im Auge haben: Wie schaffen wir die Errichtung einer Medienordnung, die Meinungsvielfalt im Zeichen eines sich verändernden Nutzerverhaltens sichert und gleichzeitig dazu beiträgt, dass wir die Potenziale der Kreativwirtschaft ausschöpfen und die Standortbedingungen für eine digitale Wirtschaft der Zukunft optimieren? Schauen wir uns die Veränderungen beim linearen Fernsehen an: Noch ist es das Leitmedium. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Sehdauer laut Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) wie schon im Vorjahr bei 221 Minuten pro Tag. Aber der Trend ist klar: die 14-29 jährigen schauen nur noch knapp über 100 Minuten linear. Youtube – MyVideo – Vimeo nehmen stetig an Reichweite und Nutzungsdauer zu. Und es kommen unzählige weitere Videoportale im Internet hinzu.

Die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht ist Pflichtaufgabe des Gesetzgebers und wird aktuelle durch Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gewährleistet. Für den linearen Rundfunk ist dies wegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft ausdrücklich geregelt. Aber Konzentration von Meinungsmacht kann nicht nur im Rundfunkbereich, sondern auch medienübergreifend entstehen. Hier rufen die regulierten klassischen TV-Veranstalter nach einem Level-Playing-Field, einer Regulierung auf Augenhöhe.

Die Herausforderung für den Gesetzgeber beginnt bei den Videoportalen schon bei der Definition. Und setzt sich fort bei der Einordnung von Video-on-Demand-Angeboten oder Videoplattformen oder Near-Video-On-Demand-Angeboten oder Streaming-Portalen. Ist es noch Rundfunk oder ein Telemedienangebot oder ein Hybrid oder ganz etwas neues? Für die klassischen Kabelnetzbetreiber enthält der Rundfunkstaatsvertrag bereits Plattformregelungen. Die zunehmende Konvergenz von Medieninhalten über die unterschiedlichsten technischen Übertragungswege bedeutet: die Regulierungen müssen auf den Prüfstand. Die aktuelle Plattformregulierung des Rundfunkstaatsvertrages betrifft vor allem Netzbetreiber, die Inhalte linear in ihren Netzen verbreiten oder beispielsweise als Zusatzangebot bestimmte Programmbouquets vermarkten, sowie Programmplattformen, die z.B. mittels IPTV audiovisuelle Inhalte vermarkten. Dieser Herausforderung stellen sich nun die Länder auch gemeinsam mit dem Bund.Eine sogenannte Bund-Länder-Kommission berät aktuell über eine Modernisierung und Harmonisierung von medienrelevanten Regelungsmaterien. Dazu zählen die Bereiche Rundfunkrecht, Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht, Medienkonzentrationsrecht, Kartellrecht und Jugendschutzrecht. Die Fragen der Plattformregulierung werden in einer eigenen Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz von Nordrhein-Westfalen und dem Bundeswirtschaftsministerium bearbeitet.

In den Debatten zeigt sich, wie unterschiedlich die Ziele sind: Zum Beispiel verfolgen die Länder das Ziel der Vielfaltssicherung und dem Bund geht es besonders um die Verhinderung von Marktmacht.

Zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt hat Pläne für die gemeinsame Online-Videoplattform „Amazonas“ von ProSiebenSat.1 und RTL untersagt und letztlich auch „Germany’s Gold“ unter maßgeblicher Beteiligung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhindert.Durch die Entscheidungen des Bundeskartellamtes ohne Berücksichtigung von medienpolitischen Aspekten wird es deutschen Inhalteanbietern wesentlich erschwert, im globalen Wettbewerb gegenüber Inhalteaggregatoren, wie z. B. Netflix oder Youtube wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber SmartTVs mit Zugang zum offenen Internet bedeuten eine Herausforderung für die Medienregulierung. Denn die Ausgestaltung von Benutzeroberflächen – z.B. durch vorinstallierte Elektronische Programmführer (EPGs) und Appstores – kann erheblichen Einfluss auf das Rezeptionsverhalten der Nutzer haben.

Viele Fragen werden unter den Stichworten „diskriminierungsfreier Zugang“, „must-carry“ und „must-be-found“ zu beantworten sein. Die Diskussion steht hier noch am Anfang, die ersten Gesprächstermine in der Kommission sind verabredet. Zwar ist die Steuerungsgruppe erstmal nur bis zum Abschluss der laufenden Legislaturperiode des Bundes befristet. Ziel ist jedoch, zu konkreten Verabredungen in den Themenbereichen zu kommen, in denen das Problembewusstsein vorhanden und die Sachlage klar ist. Ein Beispiel ist das Kartellrecht. Dazu gibt es schon im Koalitionsvertrag auf Bundesebene einen Passus. Das Kartellrecht soll dahingehend überprüft werden, wie es an die aktuellen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt wird.

Wie Sie sehen: Eine zeitgemäße Medienregulierung ist eine Herkulesaufgabe – nicht nur wegen der Fülle der Rechtsbereiche, die zu berücksichtigen sind, sondern auch mit Blick auf die rasanten Veränderungen des Marktes. Wichtig sind daher auch Konferenzen wie diese, bei denen Knowhow unterschiedlichster Akteure zusammenkommt.

Machen wir uns klar: Es geht beim Thema Regulierung um sehr viel. Es geht um Vielfalt als konstitutives Element einer funktionierenden Demokratie. Es geht um den Schutz der persönlichen Daten, also das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten. Es geht um die klassische ordnungspolitische Frage, wie wir sicherstellen können, dass nicht Monopole den Gang der Dinge bestimmen, sondern ein gesunder und fairer Wettbewerb existiert. Und letztlich geht es mit Blick auf die kreativen Industrien in ihrer ganzen Breite darum, dass Menschen auch im digitalen 21. Jahrhundert gute Arbeit finden, dass Arbeit fair entlohnt wird, dass Inhalte, die etwas kosten, auch regulär bezahlt werden. Natürlich können die Versuche, eine zeitgemäße Medienordnung auf nationaler Ebene zu schaffen, nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer europäischen und letztlich globalen Ordnung sein.

Berlin wird sich weiterhin in diese Debatte einbringen und für eine neue, zeitgemäße Medienordnung stark machen. Auf allen Ebenen.

Es gilt das gesprochene Wort.

Wandel als Chance: Für eine filmische Industriepolitik

Vortrag des Chefs der Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning, anlässlich des Deutschen Produzententags 2015 am 5. Februar 2015 im Leibniz-Saal der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlich willkommen Ihnen allen im Namen des Senats und ganz besonders auch des neuen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller.

Er bedauert es, heute nicht selbst da sein zu können und hat deswegen vor einigen Tagen ein persönliches Gespräch mit einigen von Ihnen im Rathaus geführt (u.a. Herrn Thies und Herr Kufus).

Ich denke, das war ein wichtiges Signal: Auch der neue Berliner Regierungschef weiß um die Bedeutung der Kreativen und ganz besonders auch des Films für die Zukunft der Hauptstadtregion. Das Thema rangiert auf seiner Agenda ganz oben.

Ich erinnere mich noch gut: Im Jahr 2012 habe ich schon einmal auf dem Produzententag 2012 gesprochen. Ich konnte schon damals feststellen: Berlin-Brandenburg ist Spitzenreiter bei der Produktion von audiovisuellen Inhalten.

Und ich kann heute, drei Jahre später sagen: Der Standort schreibt seine Erfolgsgeschichte weiter. Und das gilt besonders für den Kinofilm. Ich erinnere nur an die 9 Oscar-Nominierungen für „The Grand Budapest Hotel“, der Film wurde vom Medienboard Berlin Brandenburg gefördert und in Babelsberg produziert.

Wie sagt man so schön? Von nichts kommt nichts. Daher von meiner Seite ein dickes Kompliment an alle, die zum Erfolg der Hauptstadtregion beitragen:

ob mit einer guten Geschichte oder einem Drehbuch, als Kameraleute, Regisseure oder Produzenten, als Dienstleister oder – auch das muss hier gesagt werden – als Behörde, die mit Genehmigungen unkompliziert den Weg frei macht:

Filmmetropole Nr. 1 in Deutschland ist keiner allein. Das ist ein Gemeinschaftswerk. Danke an alle!

Aber wir sind hier nicht nur zusammengekommen, um uns auf die Schulter zu klopfen. Film und Fernsehen stehen vor neuen Herausforderungen – denken Sie nur an Youtube, Amazon, Netflix und Co. Da kann man sich nicht auf den Erfolgen der Vergangenheit ausruhen. Sondern wir müssen Konzepte entwickeln, um unsere Erfolgsgeschichte fortzuschreiben.

Dazu brauchen wir eine neue „Denke“. Film und Fernsehen sind ein Kulturgut – das wissen wir. Wir müssen uns aber noch konsequenter angewöhnen, Film und Fernsehen als Industriezweig zu betrachten.

Es geht um Wachstum und Entwicklung, um zukunftsfähige Arbeitsplätze, um internationalen Standortwettbewerb, um wirtschaftliche Zukunftschancen nicht nur für die Hauptstadtregion, sondern für das ganze Land.

Ich meine: Wir betreiben in unserem Land eine Industriepolitik für Chemie, für Maschinenbau oder für Energiewirtschaft.

Wir haben in Berlin nach der Wiedervereinigung gemeinsam mit Brandenburg Zukunftsbranchen definiert mit hohem Wachstumspotential: Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Mobilität, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnik, Optik. Auch die Medien und die Kreativwirtschaft gehören dazu.

Hier setzen wir die Schwerpunkte unserer Förderpolitik.

Wenn wir unsere Zukunftsfähigkeit als Industriestandort sichern wollen, dann brauchen wir auch eine Industriepolitik für die Filmwirtschaft.

Dazu gehört eine entsprechende Förderung, aber auch eine ständige Evaluierung der Förderung nach wirtschaftlichen Kriterien.

Und wie bei Industriepartnerschaften üblich, müssen sich die Akteure der Filmwirtschaft als Partner auf Augenhöhe begegnen.

Zu einer nachhaltigen industriepolitischen Strategie gehört auch die Ausbildung von Fachkräften. Da muss man bereit sein nachzujustieren, wenn die Anforderungen unseres digitalen Zeitalters das verlangen.

In der Filmindustrie gilt wie in jedem anderen Industriezweig: Gut ausgebildete Fachkräfte sind ein wichtiger Standortvorteil im internationalen Wettbewerb.

Wir in Berlin wissen um die wirtschaftliche Bedeutung der Filmindustrie. Wir haben unsere Förderinstrumente entsprechend ausgerichtet.

Ich erinnere nur daran, dass die Förderung durch das Medienboard einen Regionaleffekt von 458 Prozent erbringt. Das spricht für sich.

Deshalb denken wir auch nicht an eine Kürzung der Förderung – im Gegenteil. Wir stocken auf.

Berlin hat die Zuschüsse für den treuhänderisch verwalteten Förderfonds beim Medienboard nicht nur 2013 um 750.000 Euro erhöht.

Für den anstehenden Doppelhaushalt 2016/2017 – soweit kann ich gehen – werden wir uns wieder um eine Aufstockung bemühen. Dazu hat sich der Regierende Bürgermeister vor ein paar Tagen bekannt.

Jeder deutsche Kinofilm wird im Durchschnitt mit 40 % aus den verschiedenen Fördertöpfen unterstützt. Würden wir der reinen Lehre der Marktapologeten folgen, würden wir das als „Subventionitis“ bezeichnen.

Aber ich sage: Es ist klug und gut angelegtes Geld, eine Investition in den Medienstandort Deutschland mit der Folge, dass erhebliche Mittel als Steuereinnahmen in die Haushalte zurückfließen. Das hat auch jüngst wieder eine Studie von Roland Berger zum DFFF nachgewiesen.

Wenn man vom Geld spricht, darf man allerdings nicht die Entwicklung beim Deutschen Filmförderfonds vergessen. Die hat ja in der Branche für einigen Wirbel gesorgt.

Der DFFF leistet seit 2007 einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die deutsche Filmwirtschaft und Filmkultur ihre Position im internationalen Wettbewerb behaupten und ausbauen kann.

Und mit seinen standortungebundenen Zuschüssen hat er in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass der Rang und die Sichtbarkeit des deutschen Films deutlich gesteigert werden konnten.

Umso ärgerlicher ist es, dass diese positive Entwicklung nun durch die Kürzung der Bundesmittel gefährdet wird. Dass die Fördermittel wirtschaftliche Anstoßeffekte erzielt haben, die im Durchschnitt bei etwa dem sechsfachen der jeweiligen Förderung liegen:

Diese These stammt ja nicht von der notorisch kritischen Opposition im Bundestag. Sie ist Ergebnis der regelmäßigen Evaluierungen durch das BKM, das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium. Deshalb ist es das richtige Signal, dass der Bundeswirtschaftsminister die gekürzten Zuschüsse 2015 aus dem Etat der Mittelstandsförderung beisteuern will.

Das kann aber nur ein Anfang sein. Wenn wir es mit der Industriepolitik ernst meinen, dann muss die Förderung Teil einer industriepolitischen Strategie für die Filmwirtschaft sein.

Das heißt: Die Förderpolitik muss sich danach richten, dass die größtmöglichen Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielt werden. Und klar ist auch: Zehn Millionen sind perspektivisch natürlich viel zu wenig. Aber immerhin ist mit den zehn Millionen ein Anfang gemacht.

Allerdings müssen diese Mittel für eine direkte Förderung eingesetzt werden. Und sie müssen allen Formaten offen stehen – auch seriellen Formaten.

Bei dieser Gelegenheit noch eine Bemerkung zu den Richtlinien des DFFF:

Im Ausland werden Fördermodelle in der Konkurrenz zwischen verschiedenen Angeboten wie Steuerermäßigungen beispielsweise in Kanada oder Großbritannien nur dann als gleichwertig angesehen, wenn sie nicht mit Vergaberisiken oder unsicheren Bedingungen behaftet sind.

An sich erfüllt der DFFF diese Voraussetzungen, da er lediglich an bestimmte zu erfüllende Kriterien anknüpft und danach entsprechend der Verfügbarkeit der Mittel ein Förderanspruch besteht.
Allerdings gibt es Kappungsgrenzen in Bezug auf die automatische maximale Förderhöhe, die bei 4 Mio. Euro liegen.

Aus der Branche wird z.B. von Studio Babelsberg darauf hingewiesen, dass diese Kappungsgrenzen ein ernstes Hindernis darstellen.

Der Beirat des DFFF hat sich – wie ich gehört habe – am 3. Dezember 2014 mit dieser Kappungsgrenze und einer eventuellen stärkeren Einbindung des VFX-Sektors in die Förderung befasst.

Aus industriepolitischer Sicht ist eine solche Kappungsgrenze ohnehin verfehlt. Denn eine Förderung muss danach ausgerichtet sein, einen größtmöglichen volkswirtschaftlichen Effekt zu erzielen – entsprechend müssen die Fördermittel eingesetzt werden.

Wenn man vom Geld redet, ist man auch bei dem zweiten großen Fördersystem des Bundes, der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz.

Während vor drei Jahren noch große Unsicherheit darüber bestand, ob das FFG eine Zukunft haben würde, können wir heute sicher sein:

Dieser wichtige und unverzichtbare Baustein im arbeitsteiligen System der Filmförderung von Bund und Ländern wird dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erhalten bleiben.

Schauen wir also nach vorne. Jetzt geht es darum, die Novellierung des FFG voranzubringen, die am 1.1.2017 in Kraft treten muss.

Frau Staatsministerin Prof. Grütters hat das Verfahren dazu im letzten Jahr in Gang gesetzt.

Die Verbände der Filmwirtschaft können bis Anfang März dieses Jahres schriftlich Stellung nehmen. Im Herbst 2015 wird sie dann zu einem Runden Tisch einladen. Bis dahin soll ein Referentenentwurf vorliegen, über den dann zu diskutieren sein wird.

Die Frist für die Diskussion ist kurz. Wie Sie wissen beträgt die Laufzeit des geltenden FFG anders als früher nicht 5, sondern diesmal nur 3 Jahre.

Die Diskussion wird sich sowohl auf die Einnahmeseite, als auch auf die Ausgabeseite beziehen.

Um sie gut vorzubereiten und in sachliche Bahnen zu lenken, hat die Filmförderungsanstalt Gutachten in Auftrag gegeben, die inzwischen vorliegen. Der Verwaltungsrat der FFA, dem ich angehöre, hat sich in einer Sondersitzung am 22. Januar damit befasst.

Ohne ins Detail zu gehen und Geheimnisse zu verraten, kann ich schon so viel sagen:

PwC, Goldmedia und GfK haben bestätigt, dass die Entwicklung der Abgaben schon von 2004 bis 2013 zurückging und dass dieser Trend auch bis 2021 anhalten wird.

Hauptgründe dafür sind die stagnierenden Einnahmen bei den Filmtheatern und insbesondere die negative Entwicklung beim Verkauf und der Vermietung von DVD`s.

Und da sich das Geschäft immer mehr hin zu den digitalen Verbreitungswegen verlagert, ist ein logischer Schluss die Einführung neuer Abgabepflichten für Kabelnetzbetreiber und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Das ist eine Frage der Abgabengerechtigkeit.

Und: Nur, wenn wir die Abgabepflicht verbreitern, lassen sich die Einnahmeverluste auf Dauer sinnvoll kompensieren.

Klar ist, dass dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind:

Ich erinnere daran, dass die Abgabepflicht für ausländische VoD-Anbieter, die bereits im geltenden FFG enthalten ist, wegen des Widerstandes der EU-Kommission nicht angewendet wird und ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten ist.

Vor diesem Hintergrund scheint es mir schwer zu vermitteln, wenn einzelne Abgabepflichtige die Höhe ihrer Abgabe reduzieren wollen. Die Förderung durch das FFG nützt der Branche und liegt im wohlverstandenen Interesse der Abgabepflichtigen selbst.

Ich denke, es ist weitgehend unstrittig, dass sich die Förderarbeit der FFA bewährt hat. Das gilt besonders für die Herstellung und den Vertrieb von deutschen Kinofilmen. Sie ist aber auch unverzichtbar im Bereich der Filmtheater-Förderung.

Die Länder – das sage ich an dieser Stelle für Berlin zu – werden sich an der Reformdebatte engagiert beteiligen. Und ich will da gerne auch schon ein paar Punkte nennen, die mir wichtig sind.

Schon aus Gerechtigkeitsgründen bin ich dafür, alle Nutzer deutscher Filme zur Abgabe heranzuziehen. Dies sollte auch gelten, wenn diese ihren Sitz im Ausland haben.

Wir müssen auch Google, Youtube, Amazon, Netflix und Co. – also die Produzenten und Anbieter im Netz – in die rechtliche Systematik einpassen.
Aber das wird sehr schwer. Ich plädiere daher für ein schrittweises Vorgehen:

Wir sollten einen Dialog mit diesen Unternehmen führen mit dem Ziel einer freiwilligen Selbstverpflichtung, ähnlich wie ARD und ZDF es mit zusätzlichen Leistungen getan haben.

Der Anreiz wäre: Wer zahlt, kann auch in den Genuss einer Förderung für seine Produkte kommen. Das wäre auch industriepolitisch sinnvoll.

Alle starren wie gebannt auf das Phänomen, dass aus Anbietern wie Amazon und Netflix plötzlich Produzenten werden. Und es ist ja nicht unbekannt, was diese Unternehmen für Mittel in ihre Produktionen investieren können.

Aber man sollte nicht wie das Kaninchen auf die Schlange starren, sondern die neuen Größen auf dem Produzentenmarkt auch als Chance sehen und sie für Produktionen in Deutschland und Berlin gewinnen – am besten mit deutschen Ko-Produzenten.

Das wäre eine industriepolitische Herangehensweise, von der alle profitieren.

Ein weiterer Punkt:

Auch im FFG gilt es, das Prinzip der fairen Rechteaufteilung zwischen Sendern und Produzenten durchsetzen zu helfen, um die Auswertungsmöglichkeiten der Filme gerade im digitalen Bereich zu verbessern und damit auch bessere Tilgungsmöglichkeiten für die gewährten erfolgs-bedingten Darlehen zu schaffen.

Gegenstand der Diskussion wird auch die Effizienz der Förderinstrumente des FFG sein, insbesondere in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino. Wo Verbesserungen angezeigt sind, ist das FFG anzupassen.

Ein weiteres Thema ist das Filmerbe, das gesichert und zugänglich gemacht werden muss.

Es geht darum, auch in der Verantwortung gegenüber späteren Generationen, die geförderten Kinofilme nicht nur auszuwerten, sondern auch langfristig zu archivieren und insbesondere dem digitalen Nutzer zugänglich zu machen.

Hierzu kann auch im Rahmen des FFG ein größerer Beitrag als bisher geleistet werden. Es muss aufhören, dass Bund und Länder beim Thema Filmerbe immer mit dem Finger auf den jeweils andren zeigen.
Die Sicherung und Zugänglichmachung des Filmerbes ist eine staatliche Gesamtaufgabe für Bund und Länder. Alle Länder sollten mitziehen und auch die Sender sollten hier einen Beitrag leisten.

Wichtig ist auch die Erhaltung der Kinolandschaft – nicht nur in den großen Städten, sondern auch in der Fläche und in strukturschwachen Regionen.

Deshalb sollte der Anteil der Kinoförderung im FFG auf keinen Fall reduziert werden. Außerdem sollte untersucht werden, ob das FFG einen Beitrag dazu leisten kann, soziale Mindeststandards bei Filmproduktionen einzuhalten. Stichwort „gute Arbeit am Set“.

Ein Thema werden auch die Sperrfristen sein. Das Nutzungsverhalten der Zuschauerinnen und Zuschauer hat sich mit den neuen digitalen Verwertungs-angeboten grundlegend verändert.
Einerseits brauchen wir weitere Lockerungen der Sperrfristen. Aber diese dürfen die Kinolandschaft nicht gefährden. Und andererseits muss das neue FFG auch auf die veränderte Wertschöpfungskette ausgelegt sein.

Ich sehe z.B. keinen Grund dafür, dass Filme, deren Auswertung im Kino nach kurzer Zeit abgeschlossen ist und die dort nur eine geringe Zahl von Zuschauern angezogen haben, nicht unverzüglich digital verwertet werden können.

Und ein Vorschlag zum Verfahren: Im Hinblick auf neue digitale Verwertungsmöglichkeiten sollte im Gesetz nur geregelt werden, dass Sperrfristen zu beachten sind. Die Sperrfristen selbst sollten in einer Richtlinie festgelegt werden. Dies erlaubt größere Flexibilität und Anpassung an sich möglicherweise schnell ändernde Marktusancen.

Ein großes Thema ist die angemessene Verwertung von Filmen, die mit hohem Förderaufwand hergestellten wurden.

Dies betrifft nicht nur die Auswertung im Inland, sondern auch die internationale Verwertung. Die deutsche Industrie lebt von ihrer Exportstärke. Da muss auch der Film hin. Neue Märkte müssen erschlossen werden.

Ein Mittel dafür sind Koproduktionsabkommen, die bereits mit vielen europäischen und außer-europäischen Ländern bestehen. Hilfreich sind auch Koproduktions-Fonds wie das zum 1. Dezember 2014 angelaufene Deutsch-Italienische und der Mini-Traité mit Frankreich.

Ich würde es begrüßen, wenn ein deutsch-chinesisches Koproduktionsabkommen geschlossen würde. Dies ist angesichts des großen Marktes und der in China praktizierten Quotierung in inländischen Kinos mitentscheidend für einen fairen Zugang.

Andere konkurrierende Filmländer wie Italien, Frankreich, Kanada und Großbritannien haben schon ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen oder bereiten sie derzeit vor. Wir sollten da nicht zögern.

Zunächst komme ich zu einem Dauerbrenner in unserer Runde, dem Rundfunk: Unser öffentlicher Rundfunk ist nach wie vor der beste der Welt.

Programmqualität und Vielfalt suchen ihresgleichen. Auch bei innovativen Serienformaten, für die wir die Amerikaner oder Skandinavier beneiden, holen wir auf.

Etwa mit „Deutschland 83“, produziert von UFA Fiction und RTL, die ersten beiden Folgen werden auf der Berlinale gezeigt. Oder mit „Babylon Berlin“ einer Koproduktion von X-Filme, ARD und Sky Deutschland, die in diesem Jahr Drehbeginn hat.

Das sind sehr kreative, eigenständige Produktionen, „deutsche“ Themen mit zeitgeschichtlichem Bezug, kein x-ter Aufguss amerikanischer Erfolgsformate. Solche Beispiele werden Schule machen.

Deshalb liegt mir ein anderes wichtiges Thema, sehr am Herzen: die Vertragsbedingungen zwischen Fernsehveranstaltern, Produzenten und Urhebern – die sogenannten „terms of trade“.

Bereits auf dem Produzententag vor drei Jahren habe ich mich zu dem Thema geäußert.

Wir brauchen Vertragsbedingungen, die garantieren, dass die Produzenten und die Kreativen starke Partner der Fernsehveranstalter und Verwerter bleiben und für Qualität im Programm sorgen.

Ausgangspunkt ist und bleibt die Protokollerklärung aller Ministerpräsidenten zu § 6 des 12. Rundfunkänderungs-staatsvertrages von 2009.

Darin bekräftigen alle Ministerpräsidenten ihre Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Bereich Film- und Fernsehproduktion ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren soll.

Nun, fünf Jahre später ist es an der Zeit, die Entwicklung zu evaluieren und ggf. weitere Konsequenzen zu ziehen.

Auf der Ebene der Filmreferentinnen und Filmreferenten der Länder hat diese Evaluierung begonnen und ich gehe von Ergebnissen im Laufe dieses Jahres aus.

Nach oder vielleicht auch wegen der Protokollnotiz hat es erfreuliche Fortschritte im Verhältnis zwischen Sendern, Produzenten und Urhebern gegeben. So hat die Produzentenallianz eine Reihe von Vereinbarungen mit der ARD und dem ZDF in Form von „Eckpunkten der vertraglichen Zusammen-arbeit“ abgeschlossen.

Die Produzentenallianz selbst sieht darin substanzielle Verhandlungserfolge und einen weiteren Schritt im Hinblick auf die notwendige Modernisierung der sog. Terms of Trade. Sie sieht aber ebenso wie die AG Dok, dass weitere wesentliche Schritte folgen müssen.

Eine Studie der AG Dok zur beruflichen Situation von Autoren und Regisseuren kommt zu dem Ergebnis, dass 85 % ihrer Mitglieder von der Produktion von Dokumentarfilmen nicht leben könnten. Das ist ein dramatischer Befund, der Handlungsbedarf anzeigt.

Auch die Rechteproblematik ist aus meiner Sicht noch nicht zufriedenstellend gelöst. Der Ansatz eines Gemeinschaftsunternehmens „Germany‘ s Gold“ ist leider gescheitert.

Fortschritte wurden dagegen erzielt bei der Transparenz innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Dies betrifft vor allem veröffentlichte Produzentenberichte, Kostenaufschlüsselung und Intendantenbezüge. Dennoch gibt es auch hier noch einiges zu tun.

Zwar verbietet die Programmautonomie der Sender – richtigerweise wie ich festhalten möchte – dass der Staat steuernd in die Programmgestaltung eingreift.

Aber: Berlin wird die Ausgewogenheit des Systems der Fernsehproduktion bei der Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens durch die Rundfunkstaatsverträge im Blick behalten.

Zur Versachlichung der Argumentation hat die Senatskanzlei Berlin im Sommer letzten Jahres ein Rechtsgutachten bei Prof. Martin Eifert über „Rechtliche Rahmen-bedingungen einer Förderung unabhängiger Produzenten aus dem Rundfunk-beitrag“ eingeholt.

Das Fazit ist – ich zitiere:

“Eine Verwendung der Rundfunkbeiträge ist verfassungsrechtlich für alle Zwecke zulässig, in deren Verfolgung eine Ausgestaltung der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt. Das Hinwirken auf ein vielfältiges Programmangebot ist verfassungsrechtlich zulässiges Ausgestaltungsziel“ Zitat Ende.

Das heißt, dass eine indirekte Förderung auf rundfunkstaatsvertraglicher Basis zum Beispiel durch Programmquoten zugunsten unabhängiger Produzenten bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dann zulässig ist, wenn sie dem Ziel der Rundfunkfreiheit dient, ein vielfältiges Programm zu fördern.

Die Programmautonomie der Sender muss entsprechend berücksichtigt werden. Dies steht rechtlichen Vorgaben nicht prinzipiell entgegen, erfordert aber eine quantitative Begrenzung und eine möglichst formale und abstrakte Fassung.

Machen wir uns auf!

Ich hatte den Gedanken der Industriepartnerschaft bereits angesprochen. Die Länder setzen nach wie vor darauf, dass die Parteien sich im gemeinsamen Interesse an Qualität und an einer starken international konkurrenzfähigen deutschen Produktionslandschaft grundsätzlich selbst über ihre Vertragsbedingungen verständigen. Sender und Filmproduzenten müssen sich als Partner auf Augenhöhe begegnen können.

In diese Richtung zielt die von der Produzentenallianz mit der ARD bis 31. Dezember dieses Jahres verlängerte Eckpunktevereinbarung.
Die Produzentenallianz strebt an, innerhalb dieses Zeitraums ein qualitativ verbessertes Geschäftsmodell zu erreichen, das die Produzenten befähigt, über Rechte zu verfügen und erhöhte Zweitverwertungserlöse zu generieren.

Außerdem hat die ARD angekündigt, ihre Verwertungsstrukturen zu überprüfen. Solange diese Verhandlungen laufen, besteht kein Anlass, die Einführung von Programmquoten zu forcieren.

Allerdings sind solche Quoten auch nichts völlig Neues und auch nichts Unübliches. Das zeigt auch eine entsprechende Regelung in der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die allerdings in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde.

Mir ist bewusst, dass die Mittel der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus dem Rundfunkbeitrag für die Programmbeschaffung begrenzt sind und auf absehbare Zeit nicht wesentlich erhöht werden können.

Ärgerlich finde ich es aber, wenn die Rundfunkanstalten die ihnen von der KEF bewilligten Mittel für die Programmbeschaffung zweckentfremden und z.B. für die Deckung von Verwaltungskosten ausgeben.

Ich verweise dabei auf den 19. KEF-Bericht, der dies dokumentiert. Auf Seiten der Produzenten könnte der Eindruck entstehen, dass die Programmkostenansätze als Verschiebemasse zum Ausgleich anderer Kosten genutzt werden.

Um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, kann ich mir als gemeinsamen Vorschlag eine Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag vorstellen, die da lautet: die Kosten für Programmaufwendungen sind nicht deckungsfähig mit den anderen Kostenpositionen.

Ein anderer Regelungsgegenstand im Rundfunkstaatsvertrag könnte die Verteilung der Rechte bei Auftragsproduktionen der Sender betreffen.

Hier läuft die Diskussion darüber, ob das bisherige Modell der vollfinanzierten Auftragsproduktion noch zeitgemäß ist und überhaupt noch der Vertragswirklichkeit entspricht.

Die Produzenten fordern eine andere Aufteilung der Nutzungsrechte zwischen Fernsehsendern und Produktionsunternehmen unter dem Stichwort Lizenzmodell.

Das bisherige Modell setze die falschen Anreize, weil es die finanzielle Kosteneffizienz stärker belohne als den Erfolg. Sie verweisen auf andere Länder wie die USA, Frankreich und Großbritannien, in denen das Lizenzmodell bereits eingeführt ist.

Die Sender verweisen unter anderem darauf, dass in diesen Ländern das Lizenzmodell auch zu unerwünschten Konzentrationsprozessen geführt habe.

Ich bin der Meinung, dass man sich zum einen die Erfahrungen aus Großbritannien und anderen Ländern genauer ansehen sollte. Deren Erfahrungen könnten ganz oder teilweise übertragbar sein.
Unbestreitbar ist aus meiner Sicht, dass die zusätzlichen Verwertungsmöglichkeiten in der digitalen Welt auch neue Einnahmequellen schaffen, die genutzt und fair verteilt werden sollten.

Bei dieser Gelegenheit noch ein Wort zu dem kürzlich veröffentlichten Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium.

Ich halte es für wenig hilfreich für eine sachliche Debatte um die Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird in diesem Gutachten souverän ignoriert.

Und dann wird schlank behauptet – ich zitiere –

„Ein zukunftsfähiges System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben: der öffentlich-rechtliche Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist“ (Zitatende).

Damit ist nichts anderes gesagt, als das Prinzip der Grundversorgung aufzukündigen und zu fordern, dass der Rundfunkmarkt wie der Zeitungsmarkt ausgestaltet sein sollte.

Öffentlich-rechtliche Sender sollen nur noch die verbleibenden Lücken im Programmspektrum füllen. Als „werbliches Element“ sollen Subskriptionsmodelle für spezielle Spartenkanäle eingeführt werden.

Würde man das alles ernst nehmen, wäre dies das Ende eines gemeinwohlorientierten qualitativ hochstehenden Programmangebots für alle Schichten der Bevölkerung und würde sicher auch zu gravierenden Konsequenzen für die Produzentenlandschaft und –vielfalt führen.

Da geht es – wie ich finde – um sehr viel mehr als um Finanzfragen. Das rührt schon am Grundverständnis unseres demokratischen Gemeinwesens und der Frage, wie in unserem Land eine demokratische politische Öffentlichkeit gestaltet wird.

Ich verspreche: Die Länder werden da nicht mitmachen. So lange die Länder die Verantwortung tragen für das duale Rundfunksystem in Deutschland, sind solche Systembrüche mit Sicherheit nicht zu befürchten. Denn auch der Erhalt dieses Systems ist eine industriepolitische Herausforderung.
Meine Damen und Herren, seien wir uns bewusst:

Filmförderung und unser System des öffentlichen Rundfunks sind für das kulturelle Selbstverständnis unseres Landes essentiell.

Ich sage aber auch: Wir brauchen für die Film- und Fernsehwirtschaft eine industriepolitische Strategie.

Ich erwarte in allen Debatten mehr Verantwortungsbewusstsein und weniger Laissez Faire.

Denn es geht um die Zukunft unseres Filmstandorts, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung, um gute Arbeitsbedingungen für Kreative in unserem Land.

Und was kann es dabei für eine schönere Bestätigung geben als die alljährliche Berlinale, die uns immer wieder überrascht und inspiriert.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, freue mich auf die Diskussion und wünsche Ihnen schon jetzt eine schöne Berlinale 2015!